Grundlegende Begriffe des Archivwesens

… Zurück – Für Forscher …

Ein Archiv ist eine Einrichtung, die der Aufbewahrung und Pflege von Archivalien dient und das über die Akkreditierung des Innenministeriums der Tschechischen Republik verfügt oder das durch das Gesetz Nr. 499/2004, über das Archivwesen und die Schriftgutverwaltung eingerichtet wird.

Archivalien sind Dokumente, die aufgrund des Entstehungszeitpunkts, des Inhalts, der Herkunft, der äußeren Merkmale und des dauerhaften Wertes, welcher sich aus ihrer politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, historischen, kulturellen, wissenschaftlichen oder informativen Bedeutung ergibt, im öffentlichen Interesse zur dauerhaften Aufbewahrung ausgewählt und ins Register der Archivalien aufgenommen wurden, d. h. Teil des nationalen archivalischen Erbes geworden sind.

Ein Archivgut ist im tschechischen Archivwesen die grundlegende Erfassungseinheit. Es wird in Archivbestände (die durch die Auswahl aus Urheberdokumenten entstanden sind) und Archivsammlungen (die durch gezielte Sammeltätigkeit unabhängig von ihren Urhebern entstanden sind) unterteilt. Zu den Archivbeständen gehören zum Beispiel Bestände von einzelnen Behörden, öffentlichen Verwaltungen, Gerichten, Unternehmen, Vereinen und bedeutenden Persönlichkeiten. Beispiele für Archivsammlungen sind Sammlungen der Personenstandsregister, Sammlungen von Karten und Plänen, Ansichtskarten usw.

Archivfindmittel sind Instrumente, die bei der Bearbeitung von Archivalien entstehen; mit ihrer Hilfe wird die Orientierung in Archivalien und deren Menge ermöglicht, das diesbezügliche Verständnis erleichtert sowie der administrative und fachliche Kontext den Forschern näher gebracht.

Eine kulturwissenschaftliche Einrichtung ist eine Institution, die aufgrund ihrer Sammlungstätigkeit Archivalien besitzt oder verwaltet, jedoch kein Archiv ist. Dazu gehören Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Galerien, Arbeitsstätten der Akademie der Wissenschaften der Tschechischen Republik, einige Hochschulen usw.
 

Urheber sind natürliche oder juristische Personen oder unter demselben Namen handelnde Personengruppen (Körperschaften, Geschlechter) und die im Rahmen ihrer Tätigkeit Dokumente erstellen oder erhalten haben. Aus diesen Dokumenten werden, falls sie als Archivalien ausgewählt werden, Archivbestände gebildet. Die Beziehung des Urhebers zum Archivale wird als Provenienz bezeichnet. Zu den Urhebern von Archivbeständen gehören beispielsweise einzelne Behörden, Organe der öffentlichen Verwaltung, Gerichte, Unternehmen, Vereine und bedeutende Persönlichkeiten. Der Urheber wird auch bei Archivsammlungen angegeben – in diesem Falle handelt es sich um den Ersteller der Sammlung. 

… Zurück – Für Forscher …